AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Veranstaltungen im Lakeview Garden, betrieben von
SRF Veranstaltungs-OG i.G., Maria Wörth
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der SRF Veranstaltungs-OG i.G. (im Folgenden „Veranstalterin“) und ihren Kund:innen im Zusammenhang mit der Vermietung und Nutzung der Eventlocation „Lakeview Garden“ sowie der Organisation und Vermittlung ergänzender Dienstleistungen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Catering, Zeltverleih, Technik, Dekoration und Servicepersonal. Abweichende Bedingungen der Kund:innen gelten nur, wenn sie schriftlich von der Veranstalterin bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung der Buchung durch die Veranstalterin zustande. Angebote sind bis zu dieser Bestätigung unverbindlich und freibleibend. Die Buchung gilt als fixiert, sobald die vereinbarte Anzahlung fristgerecht eingegangen ist.
3. Leistungen
Die Veranstalterin stellt die Eventlocation „Lakeview Garden“ für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Darüber hinaus bietet sie – je nach Vereinbarung – zusätzliche Leistungen wie Catering, Zeltverleih, Technik, Dekoration und Servicepersonal an. Diese Leistungen können sowohl direkt von der Veranstalterin als auch durch sorgfältig ausgewählte Partnerfirmen erbracht werden. Die Veranstalterin koordiniert die Einbindung der Partnerfirmen, sodass die Kund:innen ein individuelles Gesamtpaket erhalten.
Für Leistungen, die durch Partnerfirmen erbracht werden, liegt die Verantwortung bei den jeweiligen Partnern. Die Veranstalterin haftet lediglich für die sorgfältige Auswahl und Koordination dieser Partnerfirmen, nicht jedoch für deren Leistungserbringung im Detail.
4. Preise & Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 50 % der Gesamtsumme innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Erst mit Eingang der Anzahlung gilt die Buchung als fixiert. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, behält sich die Veranstalterin das Recht vor, den Termin anderweitig zu vergeben.
Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Erfolgt keine fristgerechte Restzahlung, verfällt die Buchung automatisch. In diesem Fall wird die Anzahlung einbehalten und es gelten zusätzlich die in Punkt 5 geregelten Stornobedingungen, wonach auch der Restbetrag als Stornogebühr fällig werden kann.
Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor dem Event) ist der gesamte Betrag sofort nach Rechnungsstellung fällig. Die Kund:innen haben den Zahlungsnachweis (z. B. Überweisungsbestätigung) umgehend an die Veranstalterin zu übermitteln.
5. Stornobedingungen
Eine Stornierung durch die Kund:innen hat schriftlich zu erfolgen; für die Rechtzeitigkeit ist das Eingangsdatum bei der Veranstalterin maßgeblich.
5.1 Stornierung durch Kund:innen
Im Falle einer Stornierung werden folgende Entgelte fällig:
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mehr als 6 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin: Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 500,–
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4 bis 6 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 40 % des vereinbarten Gesamtpreises
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3 bis 4 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 60 % des vereinbarten Gesamtpreises
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1 bis 2 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises
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weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die Stornogebühr angerechnet.
5.2 Storno infolge Zahlungsverzuges
Wird die gemäß Punkt 4 vereinbarte Restzahlung nicht fristgerecht geleistet, gilt dies als Rücktritt der Kund:innen vom Vertrag. In diesem Fall wird die geleistete Anzahlung in voller Höhe als Stornogebühr einbehalten. Erfolgt der Zahlungsverzug innerhalb von 30 Tagen vor dem Veranstaltungstermin, schulden die Kund:innen zusätzlich den gesamten vereinbarten Restbetrag gemäß den Bestimmungen in Punkt 5.1 (100 % des vereinbarten Gesamtpreises).
6. Pflichten der Kund:innen
Die Kund:innen sind verpflichtet, die Location, deren Einrichtungen sowie überlassene Ausstattung sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Sie haben sämtliche einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (z. B. hinsichtlich Sicherheit, Lärmschutz, Jugendschutz, Rauchverbot, Feuerpolizei, behördliche Auflagen) einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass auch ihre Gäste und beauftragten Dritten diese einhalten.
Die Kund:innen haften für sämtliche Schäden, die durch sie selbst, ihre Gäste oder von ihnen beauftragte Dritte verursacht werden. Die Veranstalterin ist berechtigt, entsprechende Schadensersatzforderungen unmittelbar gegenüber den Kund:innen geltend zu machen.
Die Verwendung eigener Dekorationsmaterialien, technischer Einrichtungen oder pyrotechnischer Gegenstände ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Veranstalterin gestattet. Im Zweifelsfall kann die Veranstalterin die Verwendung untersagen.
7. Haftung
Die Veranstalterin haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Für Schäden, die durch Kund:innen, deren Gäste oder von ihnen beauftragte Dritte verursacht werden, haften die Kund:innen selbst.
Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Fälle höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, Stromausfälle, Brand oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse). In solchen Fällen bemüht sich die Veranstalterin, gemeinsam mit den Kund:innen einen Ersatztermin zu finden; ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Die Veranstalterin haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, Garderobe oder Wertgegenständen der Kund:innen oder deren Gäste.
Zusatzleistungen, die von Partnerfirmen (z. B. Catering, Technik, Zeltverleih, Dekoration) erbracht werden, unterliegen ausschließlich der Verantwortung der jeweiligen Vertragspartner. Die Veranstalterin haftet in diesen Fällen lediglich für die sorgfältige Auswahl und Koordination der Partnerfirmen, nicht jedoch für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen im Detail.
8. Nutzung der Location
Die Location „Lakeview Garden“ darf ausschließlich zu dem im Vertrag vereinbarten Zweck und im vereinbarten Zeitraum genutzt werden. Eine Unter- oder Weitervermietung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Veranstalterin unzulässig.
Die Zeiten für Aufbau, Veranstaltung und Abbau werden individuell festgelegt und sind von den Kund:innen einzuhalten. Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Veranstalterin.
Die Reinigung sowie Serviceleistungen im Rahmen der Veranstaltung werden durch die Veranstalterin oder deren Partnerfirmen übernommen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Die Einhaltung etwaiger behördlicher Auflagen (z. B. im Hinblick auf Lautstärke oder Veranstaltungszeiten) richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen und wird im Rahmen der individuellen Vereinbarung mit den Kund:innen geregelt.
9. Datenschutz
Die Veranstalterin verarbeitet personenbezogene Daten der Kund:innen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2003). Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Angebotserstellung, Vertragsabwicklung und Kundenkommunikation.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist (z. B. an Cateringpartner, Technikfirmen, Zeltverleih) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie über die Rechte der Betroffenen finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website der Veranstalterin.
10. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Für Verträge mit Unternehmer:innen wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Veranstalterin in Klagenfurt am Wörthersee vereinbart.
Für Verträge mit Verbraucher:innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine solche wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.